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Onlineshops, was ist zu bedenken?

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Bild: Historische Registrierkasse | Wikipedia

Neulich hatte ich wieder einen Auftrag einen Onlineshop einzurichten und musste mich etwas intensiver mit dem Thema “Rechtssicherheit” auseinandersetzen. Denn gerade im abmahnwütigen Deutschland gibt es ganz besondere Vorschriften zum Thema “Webshop” und wer sie nicht einhält, muss unter Umständen mit teuren Abmahnungen rechnen. Ich liste hier im Folgenden daher einige Basisinfos zum Thema “Online-Shopping und Rechtssicherheit, denn ich kann es nicht oft genug wiederholen: Onlineshops gehören zu den eher komplexen Dingen im Web und wer sich für so ein Projekt entscheidet, muss mit einigem Aufwand rechnen, bevor der Shop wirklich korrekt läuft. Leider!

UPDATE! Endlich habe ich eine Möglichkeit gefunden meine Kunden rechtssicher und zu erträglichen Kosten zu beraten, wenn sie einen Onlineshop einrichten wollen! Die auf Internetthemen spezialisierte Webseite von Rechtsanwalt Sören Siebert bietet Webdesignern einen Sondertarif um die Rechtssicherheit der von ihnen gestalteten Webseite und Shops zu überprüfen! Ich habe mich dort angemeldet und kann daher alle Ihre Fragen an eine kompetente Stelle weiterleiten.

Zunächst mal die technische Seite. Wer – wie ich – bevorzugt mit WordPress arbeitet, der hat im Grunde zwei Shopsysteme zur Auswahl. Beide werden als Plugins integriert.
1) Woocommerce (Das international am häufigsten genutzte WordPress-Shopplugin)
2) wpshopgermany (Eine Entwicklung speziell für den deutschen Markt.)

Woocommerce ist international das meistgenutzte Plugin für eine Shopping-Lösung mit WordPress. Obwohl das Plugin sehr gut ist, kann seine Verwendung am abmahngefährdeten deutschen Markt sehr problematisch sein. Um es an die Besonderheiten der deutschen Rechtslage anzupassen, empfiehlt es sich daher unbeding die (kostenpflichtige) Erweiterung “Woocommerce – German-Market” zu installieren. WordPressshopGermany ist dagegen für den deutschen Markt konzipiert und hat die hierfür notwendigen Erweiterungen schon von Anfang an dabei. Eine Testinstallation ist für 14 Tage am eigenen Server gratis, danach muss man eine Lizenz kaufen. Je nach Art der gewünschten Nutzung können dafür unterschiedliche Kosten (ab 21,– Euro – einmalige Zahlung) anfallen.

Für Österreich und die Schweiz kenne ich derzeit (noch) gar keine Lösung, die auf die dortigen Besonderheiten eingeht. Die folgenden Anmerkungen gelten daher ausschließlich für Deutschland. Bitte beachten Sie, dass ich kein Rechtsanwalt bin und meine Angaben daher rechtlich nicht verbindlich sind. Es handelt sich bei der Zusammenstellung um meine eigenen Rechercheergebnisse im Web.

Mindestanforderungen für Online-Shops im Deutschen Recht:
1. Preisauszeichnung
Um einen rechtssicheren Shop betreiben zu können, muss in unmittelbarer Nähe zum Preis die enthalten Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Auch die Versandkosten müssen dort angeführt sein. Hier genügt allerdings ein Link zu einer tabellarischen Übersicht.

2. Checkout
In der Produkttabelle beim Checkout muss die Mehrwertsteuer nochmals angeführt werden, es muss ein Hinweis auf das bestehende Widerrufsrecht anklickbar sein und eine Datenschutzbelehrung muss vorliegen. Der Button-Text beim Kauf muss eindeutig sein. So kann z. B. “zahlungspflichtig bestellen” oder “jetzt Kaufen” auf dem Button stehen. Ein fantasievoller Text wie “Go!” oder etwas Ähnliches kommt nicht in Frage.

3. Nach der Bestellung:
Nach der Bestellung muss automatisch eine Bestellbestätigung versendet werden. Hier ist es sinnvoll nochmals auf die AGBs und die Widerrufsbestimmungen hinzuweisen.

Ganz schön viel zu tun! Wer einen Webshop einrichten möchte und dabei sowohl einen schönen Shop, ausreichend Usability und Rechtssicherheit anstrebt, der hat wirklich Einiges zu tun. Wer darüber hinaus noch zusätzliche Möglichkeiten der Bezahlung Wert legt (Kreditkarte, Paypal, Click&Buy, Sofortüberweisung…) muss hierfür weiteren Aufwand kalkulieren. OK, es gibt vorgefertigte Module. Aber nicht immer will man es bei der Grundaustattung belassen. Programmierer, die mit Kreditkartendaten arbeiten, sollten nicht gerade zu den Berufsanfängern zählen, dieser Bereich ist einer der Sensiblsten im Web und jede Adaptierung in diesem Sektor ist ein Job für einen Profi, der nach Möglichkeit auch eine berufliche Haftpflichtversicherung haben sollte.

2 Kommentare zu “Onlineshops, was ist zu bedenken?”

  • Hi David, ich habe ein bisschen in den Suchmaschinen gestöbert, aber relativ wenig Material zum Thema Webshops in Österreich gefunden. Am besten ist der Artikel auf der Webseite der Wirtschaftskammer hier: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/E-Commerce-und-Internetrecht/Vertragsrecht-im-Internet/Spezielle_Informationspflichten_im_Fernabsatz_B2C_im_Detail.html

    Was ich aber rausgefunden habe, das ist, dass die Bestimmungen seit einiger Zeit europaweit identisch sind. Es kann aber gut sein, dass die Bezeichnungen (Widerrufsbestimmung etc.) in Österreich anders heissen. Daher würde ich deutsche Informationen trotzdem nicht 1:1 übernehmen.

    Falls du etwas Konkretes planst, kann dir sicher die WKO am besten helfen. Ev. auch ein befreundeter Anwalt. (ich glaube, du kennst Herrn Dr. Zauchinger. ;) http://www.korneuburg-recht.at)

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