Typische DSGVO-Abmahnfallen auf kleinen Unternehmens-Webseiten
(und wie man sie erkennt)
Viele Betreiberinnen und Betreiber kleiner Webseiten gehen davon aus, dass sie „ohnehin nichts Gefährliches eingebaut haben“. In der Praxis zeigt sich das Gegenteil: Die meisten Abmahnrisiken entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch unbewusste technische Einbindungen.
Da zum Thema DSGVO, Abmahnungen und Webseiten sehr großes Interesse besteht, biete ich Berufsvertretungen, IHKs, Kammern etc. das Thema auch als kostenloses Webinar an. In ca. 1,5h erkläre ich die wesentlichsten Problemzonen und gebe Webseitenbetreiberinnen und -betreibern einen praktischen Leitfaden. Durch das mitgelieferte PDF können Webseitenbetreiber die Fehler ihrer Webseite erkennen und in vielen Fällen die größten Abmahnproblematiken selbst korrigieren.
Hier die häufigsten Problemfelder.
1. Cookies ohne wirksame Einwilligung
Sobald eine Webseite Cookies setzt, die nicht technisch zwingend notwendig sind, ist eine aktive Einwilligung erforderlich.
Typische Fehler:
- Cookie-Banner fehlt komplett
- Banner vorhanden, aber setzt Cookies schon vor Zustimmung
- Banner listet Cookies nicht korrekt auf
- Externe Dienste werden trotzdem geladen
Besonders kritisch sind: Tracking, Statistik-Tools, Marketing-Skripte, eingebettete Medien.
2. Tracking-Systeme falsch eingebunden (Google Analytics & Co.)
Viele Webseiten nutzen Analyse- oder Trackingtools, ohne diese korrekt in das Einwilligungssystem einzubinden.
Häufige Probleme:
- Google Analytics lädt vor Zustimmung
- Tracking wird über Google Tag Manager sofort ausgelöst
- Tracking nicht im Cookie-Banner aufgeführt
Grundsätzlich gilt: Das Tracking darf erst nach aktiver Einwilligung starten.
Datenschutzfreundlichere Alternative: Matomo (self-hosted, ohne Cookies oder mit anonymisierter Erfassung). In der anonymisierten Form benötigt Matomo nicht mal die Zustimmung zum Tracken. Es liefert also deutlich bessere Daten als Google Analytics!
3. Google Fonts & externe Schriftarten
Wenn Schriftarten von externen Servern geladen werden, wird die IP-Adresse des Besuchers übertragen.
Risiken:
- Extern eingebundene Google Fonts
- Externe Icon-Fonts
- Theme lädt Fonts automatisch nach
Die Rechtsprechung in Deutschland zu Google Fonts ist derzeit uneinheitlich. Es existiert ein Urteil, das die Nutzung von Google Fonts ohne Einwilligung untersagt, da dabei personenbezogene Daten an Google-Server in den USA übertragen werden. Gleichzeitig gibt es Entscheidungen, die sich gegen missbräuchliche Massenabmahnungen in diesem Zusammenhang richten. Die grundsätzliche Frage, ob die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung rechtswidrig ist, liegt derzeit beim EuGH. Der sichere Weg bleibt daher: Schriftarten lokal hosten oder ausschließlich Systemfonts verwenden.
4. Externe Dienste ohne Freigabe
Häufig betroffen:
- YouTube / Vimeo
- Google Maps
- Social Media Feeds
- Chat-Tools
- CDN-Dienste
Problem: Schon der Seitenaufruf kann Daten an Drittanbieter übertragen.
Lösung:
- Inhalte erst nach Zustimmung laden
- Alternativ lokale oder datenschutzfreundliche Anbieter verwenden
5. Google Tag Manager falsch eingesetzt
Der Google Tag Manager selbst ist kein Tracking – aber:
- Er lädt oft weitere Skripte
- Wird häufig vor Zustimmung aktiv
- Wird im Cookie-Banner nicht korrekt behandelt
Konsequenz: Abmahnfähig, wenn darüber Tracking ausgelöst wird.
6. Unvollständige oder falsche Datenschutzerklärung
Häufige Mängel:
- Veraltete Texte
- Dienste nicht aufgelistet
- Falsche Anbieterbezeichnungen
- Fehlende Rechtsgrundlagen
Wichtig: Die Datenschutzerklärung muss exakt zur tatsächlichen Technik passen.
7. Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
Klassiker:
- Keine ladungsfähige Adresse
- Keine Rechtsform
- Keine Kontaktmöglichkeit
- Veraltete Angaben
Auch das ist abmahnfähig.
8. Baukasten-Systeme mit versteckten Abhängigkeiten
Bei Baukästen (z. B. Wix, Squarespace, Shopify etc.) werden oft automatisch externe Dienste eingebunden, die man nicht aktiv konfiguriert hat.
Das führt dazu, dass:
- Datenübertragungen stattfinden, ohne dass der Betreiber es weiß
- Cookie-Banner unvollständig bleiben
9. Was man selbst prüfen kann (Quick-Check)
- Cookie-Banner vorhanden?
- Werden Cookies vor Zustimmung gesetzt?
- Werden externe Fonts geladen?
- Werden externe Domains beim Laden der Seite aufgerufen?
- Stimmen diese Dienste mit der Datenschutzerklärung überein?
Kostenlose Scanner können einen ersten Hinweis geben – ersetzen aber keine manuelle Prüfung.
10. Wichtiger Hinweis
Ich biete keine Rechtsberatung und keine Garantien.
Ich zeige typische technische Risikostellen und sinnvolle Gegenmaßnahmen aus der Praxis.
Fazit
Die meisten Abmahnrisiken entstehen nicht durch komplexe Spezialfälle, sondern durch wenige wiederkehrende technische Fehler.
Wer diese kennt und systematisch prüft, reduziert sein Risiko deutlich.
Jetzt aktiv werden
Wenn Sie Ihre Webseite auf typische DSGVO- und Abmahnrisiken prüfen möchten, biete ich regelmäßige kostenlose Webinare an. Alternativ können wir auch ein persönliches Gespräch vereinbaren, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.